In der Präambel, dem Vorspruch zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949, heißt es gleich im ersten Satz: «Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen ... hat sich das Deutsche Volk ... dieses Grundgesetz gegeben». Die Deutsche Verfassung enthält also eine unmittelbare Nennung Gottes; ähnliche, z.T. noch ausführlichere Formulierungen finden sich in einigen Länderverfassungen. Jetzt wollen einige Kirchenkritiker in der SPD vor dem Hintergrund der Integrationsdebatte mehr staatliche Neutralität gegenüber anderen Religionen durchsetzen. Anlässlich dieser Meldung hat die WELT-Online eine Umfrage gestartet, ob der Gottesbezug im Grundgesetz beibehalten werden soll oder nicht.
Hier geht es zu der WELT-Online Umfrage: http://www.welt.de